§ 10.3 Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ist die MEP berechtigt, die Solarstromanlage zurückzunehmen / abzubauen, wobei der Grundstückseigentümer bereits jetzt in sämtliche hierzu erforderlichen Rechte zur Haus- bzw. Grundstücknutzung (Betretungsrechte) einwilligt.
Was bedeutet das?
Wird der Mietvertrag aus wichtigem Grund gekündigt, darf MEP die Solaranlage zurücknehmen / abbauen. Sie willigen bereits jetzt ein, dass die MEP in diesem Fall Ihr Haus bzw. Grundstück betreten darf.