§ 1.5 Als vereinbarte Beschaffenheit gelten nur die beigefügten Produktbeschreibungen der Hersteller oder ausdrückliche schriftliche Zusagen der MEP. Bei Solarmodulen ergibt sich die vereinbarte Beschaffenheit für jedes einzelne Modul aus dem jeweiligen Datenblatt des Herstellers, wobei als Maßstab für die Einhaltung der dort angegebenen elektrischen Toleranzbereiche für das jeweilige Modul ausschließlich das Flasherprotokoll des Herstellers maßgeblich ist. Abweichungen
innerhalb der angegebenen Toleranzbereiche gelten als unerheblich und begründen keine Mängelansprüche. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung und Werbung des Herstellers oder eines Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Modulverfärbungen ohne Auswirkung auf die Anlagenleistung entsprechen der vereinbarten Beschaffenheit, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
Was bedeutet das?
Sie erhalten die Produkte so, wie diese in den Produktbeschreibungen der Hersteller beschrieben sind oder wie wir es schriftlich mit Ihnen vereinbart haben. Die einzelnen Solarmodule erhalten Sie so wie in dem jeweiligen Datenblatt des Herstellers beschrieben. Bezüglich der Leistung der Solarmodule gelten die vom Hersteller dokumentierten Toleranzbereiche. Gibt es also Leistungsabweichungen, die innerhalb dieser Toleranzbereiche liegen, haben Sie keinen Anspruch wegen Mängel. Beschreibt der Hersteller oder einer seiner Lieferanten die Ware anders, z.B. in der Werbung, hat dies keinen Einfluss.
Sind die Module verfärbt, ohne dass dies Auswirkungen auf die Leistung hat, spielt dies keine Rolle, solange es diesbezüglich keine Vereinbarung zwischen Ihnen und uns gibt. In der Anlage des Kaufvertrages finden Sie gültige Garantiebedingungen des Herstellers.