§ 4.1 Die MEP behält sich vor, die vertragsgegenständliche Montage erst
nach Ablauf der Widerrufsfrist zu erbringen. MEP ist berechtigt, mit der Durchführung
der Montage Subunternehmer zu beauftragen.
Was bedeutet das?
Wir haben das Recht, die Solaranlage erst nach Ablauf der Widerrufsfrist auf Ihrem Dach zu installieren.