§ 9.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Vorliegen von Mängeln ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt soweit der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht.
Was bedeutet das?
Bei Mängeln oder aus sonstigen hier im Vertrag geregelten Ansprüchen können Sie Ihre Leistung, sprich die Zahlung, teilweise zurückbehalten. Allerdings muss der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln stehen.