§ 10.5 Wird eine Lastschrift, z. B. mangels Kontodeckung zurückgegeben, so trägt der Grundstückseigentümer die Kosten der Rückgabe.
Was bedeutet das?
Wird eine Lastschrift, z. B. mangels Kontodeckung zurückgewiesen, so tragen Sie die dafür entstehenden Bankgebühren.